Auf den Punkt gebracht Fragen & Antworten

Benötige ich eine Überweisung? Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihre kieferorthopädische Behandlung.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Behandlung wird meistens im zehnten oder elften Lebensjahr begonnen. Eine Frühbehandlung ist ungefähr ab dem sechsten Geburtstag Ihres Kindes sinnvoll, bei Fragen und Problemen können Sie sich gerne auch schon früher an uns wenden. Meistens wird Ihnen Ihr Hauszahnarzt raten, Ihr Kind bei uns vorzustellen. Eine Überweisung ist jedoch nicht notwendig. Auch eine Behandlung im Erwachsenenalter ist möglich. 

Benötige ich eine Überweisung?

Nein, eine Überweisung ist nicht notwendig. Ihr Hauszahnarzt wird Ihnen aber in den meisten Fällen empfehlen, zu uns zu kommen. 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen? 

Sind die Voraussetzungen der durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Bedarfsgrade 3 -5 erfüllt, übernimmt die Krankenkasse bei Kindern bis zum 18. Geburtstag die Kosten für eine Grundversorgung. Klingt kompliziert? Wir klären gemeinsam in einem ausführlichen Beratungstermin, ob das bei Ihrem Kind der Fall ist. Die Eltern übernehmen von den Kosten zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent (beim zweiten Kind 10 Prozent), der ihnen am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung von der Krankenkasse erstattet wird. 

Werden die Kosten für die Behandlung Erwachsener übernommen?

Normalerweise werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung Erwachsener von der Krankenkasse nicht übernommen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann jedoch eine Kostenübernahme erfolgen. Hierbei ist eine Kombinationsbehandlung von Kieferorthopädie und Kieferchirurgie notwendig.

Gibt es Zusatzkosten, die nicht erstattet werden?

Möchten Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die über das Maß hinausgehen, das die Krankenkasse übernimmt („notwendig, ausreichend, zweckmäßig“), müssen Sie die Kosten für diese Leistungen selbst tragen. Das sind beispielsweise Maßnahmen, die die kieferorthopädische Behandlung angenehmer oder schneller machen können. Über sinnvolle Zusatzleistungen für Sie oder Ihr Kind und die entsprechenden Kosten beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. 

Wann kann die Behandlung abgeschlossen werden?

Zu einer kieferorthopädischen Behandlung gehört auch die Retentionsphase – die Festhaltephase – am Ende der Behandlung. Sie schließt sich nach der aktiven Behandlung mit z. B. einer festsitzenden Klammer an und wird meistens mit herausnehmbaren Spangen oder Schienen durchgeführt. Die Dauer der Retentionsphase richtet sich nach der Dauer der aktiven Behandlungszeit. Erst nach der Retentionsphase erfolgt der Abschluss der Behandlung und der Eigenanteil wird von der Krankenkasse erstattet.

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